Eine Spangenbehandlung ist bei Kindern und Jugendlichen heute die Regel, denn Zahnfehlstellungen lassen sich in jungen Jahren an den bleibenden Zähnen gut beheben. Häufig kommt es aber in späteren Jahren selbst nach einer Korrektur zu erneuten Änderungen der Zahnstellung. Ein Grund dafür sind zum Beispiel die Weisheitszähne.
Kommen Sie bei Erwachsenen im gesamten Kiefer, ist nicht mehr genügend Platz, so dass sich die Zahnreihe im Lauf der Zeit verschieben kann. Obwohl man also im Jugendalter eine Spange getragen hat, steht man als Erwachsener erneut vor dem Problem nicht sauber angeordneter Zähne. Eine Spangenbehandlung ist deshalb aus medizinischen und kosmetischen Gründen auch bei Erwachsenen häufig nötig. Leider reduzieren die gesetzlichen Kassen den Zuschuss für kieferorthopädische Behandlungen auf ein Minimum. Für eine Spangenbehandlung dürfen Sie allenfalls mit rudimentären Erstattungen rechnen, wenn eine medizinische Notwendigkeit von Ihrem Zahnarzt belegt wird. Auch andere kieferorthopädische Eingriffe zur Beseitigung von Fehlfunktionen im Kieferbereich sind nur in begründeten Ausnahmefällen durch die gesetzlichen Kassen erstattungsfähig.
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Für Sie bedeutet das, dass ein erheblicher Eigenanteil von Ihnen selbst aufzubringen ist. Kieferorthopädische Behandlungen gehören im Zahnbereich zu den teuersten Maßnahmen. Deshalb entscheiden sich viele gesetzlich Versicherte dafür, eine solche Behandlung zu verschieben oder gar nicht durchzuführen. Die dann auftretenden Beschwerden nimmt man in Kauf, selbst wenn sie zu massiven Beeinträchtigungen und Fehlfunktionen des Kauapparats führen.
Mit einer privaten Zusatzkrankenversicherung schaffen Sie hier Abhilfe. Zwar übernehmen auch die Zusatzversicherer nicht alle Kosten für jede kieferorthopädische Behandlung, dennoch ist bei den Tarifen, die Leistungen für Kieferorthopädie enthalten, eine attraktive Kostenerstattung vorgesehen. So verringern Sie den Betrag, den Sie selbst für eine solche Behandlung zahlen müssen, ganz deutlich. Fragen Sie jetzt nach einem Angebot für einen Zahnzusatztarif mit Kieferorthopädie und vergleichen Sie dann die Beiträge mit Ihrem Eigenanteil bei einem späteren Eingriff. In der Regel ist der Abschluss eines Zusatztarifs fast immer die sinnvollere Alternative.
Hinweis:
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