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Krankenhauszusatzversicherungen - Ihre Wahlleistungen bei stationärem Aufenthalt

 

Günstige KrankenhauszusatzversicherungPrivatärztliche Behandlung vom Chefarzt: Der Versicherer übernimmt die Kosten für die privatärztliche Behandlung durch den Chefarzt. Die Kosten für eine privatärztliche Vor- und Nachuntersuchung, die in Zusammenhang mit einem stationären Aufenthalt im Krankenhaus durchgeführt wird, gilt als mitversichert.

 

Einbett oder Zweibettzimmer: Der Versicherer trägt Mehrkosten für die Unterbringung und Verpflegung im Einbett- oder Zweibettzimmer, je nach vereinbartem Tarif. Für eine nicht in Anspruch genommene Leistung wird ein Tagegeld gezahlt.

 

Freie Krankenhauswahl ohne Mehrkosten

 

 

 

 

 

Weniger Beitrag für die Krankenhauszusatzversicherung bei gleichem Schutz

 

Gerade junge Menschen haben oft nur einen geringen finanziellen Spielraum. Doch auch sie müssen nicht auf den Vorteil des "Privatpatienten im Krankenhaus verzichten". Die LVM-Versicherung bietet hier interessante Alternativen.

 

 

 

 

 

Eine Krankenhauszusatzversicherung abschließen und unbesorgt gesund werden

Angebot Krankenhauszusatzversicherung

 

Leistungen auf höchstem Niveau zu fairen und bezahlbaren Preisen – so lautet das Motto. Doch vergleichen Sie selbst und fordern noch heute Ihr schriftliches Angebot an. Wir freuen uns auf Sie und versichern eine zuverlässige und schnelle Bearbeitung.

 

Ihre Daten werden zum Zwecke der Angebotserstellung an die LVM Versicherung weitergeleitet. Mit Absenden des Formulars erklären Sie sich mit obigem Ablauf einverstanden. Vielen Dank für Ihre Anfrage.

 

 

 

 

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Prospekt der LVM

 

 

 

 

 

Hinweis:

 

Der Inhalt der Website www.zahnzusatzversicherung.koeln dient lediglich der allgemeinen Information interessierter Besucher. Wir möchten darauf hinweisen, dass die angebotenen Informationen und Inhalte keine ärztliche Beratung und Untersuchung ersetzen können und zur Stellung von Diagnosen und Vorgehensweisen nicht geeignet sind. Es ist immer ein Facharzt zu Rate zu ziehen. Hierzu möchten wir Sie ausdrücklich auffordern. Sprechen Sie mit dem Arzt Ihres Vertrauens.

 

 

 

 

 

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