Mit einer guten Vorsorge tragen Sie sehr dazu bei, dass Ihre natürliche Zahnsubstanz bis ins hohe Alter erhalten bleibt. Rund um die Prophylaxe und die professionelle Zahnreinigung bietet Ihr Zahnarzt eine Reihe von Leistungen an, die Ihre Zähne stärken und die Erkrankungen im Mund- und Rachenbereich vorbeugen.
Leider zahlen die gesetzlichen Kassen nicht alle Behandlungen, die zur Vorbeugung von Beschwerden sinnvoll und möglich sind. Mit einer privaten Zusatzzahnversicherung erweitern Sie das Spektrum der Behandlungen und stocken den Umfang der erstattungsfähigen Kosten deutlich auf.
Eine regelmäßige Prophylaxe ist so etwas wie das Fundament schöner Zähne. Ihre Zähne sind Tag für Tag großen Belastungen ausgesetzt. Sie müssen kalte Getränke und heiße Speisen vertragen. Beim Zähneputzen schädigt starker Druck den Zahnschmelz und das Zahnfleisch. Mit Zahnseide verletzen Sie die empfindlichen Zwischenräume zwischen den Zähnen. Zahnfleischbluten ist ein sichtbares Zeichen einer ersten Verletzung. Für Sie als Laie zeigen leichte Blutspuren beim Zähneputzen, dass das Zahnfleisch gereizt ist. Anders verhält es sich bei kleinen Verletzungen der Zahnoberfläche. Sie sind mit bloßem Auge nicht zu erkennen, lediglich bei einer empfindlichen Reaktion auf Hitze oder Kälte wird Ihnen klar, dass Ihre Zähne ein wenig geschädigt sind. Leider lassen sich solche Belastungen Ihrer Zähne und des gesamten Mund- und Kieferbereichs kaum verhindern. Mit einer umfassenden und regelmäßigen Prophylaxe kann Ihr Zahnarzt allerdings eine Menge dafür tun, dass die Folgen dieser kleinen Verletzungen überschaubar bleiben.
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Die professionelle Zahnreinigung ist ein weiterer Baustein einer umfassenden Vorsorge. Dabei entfernt Ihr Zahnarzt hartnäckige Zahnbeläge sehr gründlich. Sie können nicht nur Mundgeruch verursachen, sondern auch zu Entzündungen im gesamten Mundbereich und insbesondere am Zahnfleisch führen. Diese Zahnbeläge lassen sich mit einer herkömmlichen Zahnbürste ohne Verletzung von Zahnfleisch und Zahnschmelz kaum beseitigen. Ihr Zahnarzt allerdings verwendet eine gründliche und dennoch schonende Methode, diese Beläge zu entfernen. Außerdem mineralisiert er Ihre Zähne, damit sie eine Weile wieder widerstandsfähig gegen die täglichen Belastungen sind. Im Rahmen einer umfassenden Vorsorge sollten Sie eine professionelle Zahnreinigung im Abstand von sechs oder maximal 12 Monaten durchführen.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Prophylaxe nicht flächendeckend und nicht in voller Höhe. Eine Reihe von Kassen lehnt die Kostenübernahme vollständig ab. Einige Kassen zahlen lediglich einen Festzuschuss in Höhe von rund 50 Euro. Selbst wenn Ihre Kasse einen Anteil zur professionellen Zahnreinigung trägt, müssen Sie also immer noch einen erheblichen Betrag aus eigener Tasche zahlen. Das gilt umso mehr, wenn Sie die gründliche Reinigung Ihrer Zähne mehrmals im Jahr vornehmen lassen. Selbstverständlich spricht übrigens nichts dagegen, wenn Sie die professionelle Reinigung Ihrer Zähne nicht nur einmal oder zweimal im Jahr durchführen lassen. Wenn Sie sich wohler fühlen nach einer professionellen Entfernung von harten Zahnbelägen, können Sie diese vorbeugende Maßnahme natürlich häufiger durchführen.
Mit einer zusätzlichen privaten Krankenversicherung für den Zahnbereich erweitern Sie die Erstattungsfähigkeit der Kosten für die professionelle Zahnreinigung. In einigen Tarifen ist ein fester Betrag zur Erstattung vorgesehen, deshalb sollten Sie die Tarifbedingungen sorgfältig vergleichen. Fordern Sie jetzt ein schriftliches Angebot an oder lassen Sie sich die Antragsunterlagen über das Kontaktformular zuschicken, um Ihren Versicherungsschutz rund um die Vorbeugung im dentalen Bereich zu ergänzen.
Hinweis:
Der Inhalt der Website www.zahnzusatzversicherung.koeln dient lediglich der allgemeinen Information interessierter Besucher. Wir möchten darauf hinweisen, dass die angebotenen Informationen und Inhalte keine ärztliche Beratung und Untersuchung ersetzen können und zur Stellung von Diagnosen und Vorgehensweisen nicht geeignet sind. Es ist immer ein Facharzt zu Rate zu ziehen. Hierzu möchten wir Sie ausdrücklich auffordern. Sprechen Sie mit dem Arzt Ihres Vertrauens.