Zusammen mit der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet die LVM-Krankenversicherung 100 Prozent der Kosten für Zahnbehandlung. Als Zahnbehandlung gelten z.B. chirurgische Leistungen, parodontologische Leistungen, Wurzelbehandlungen oder Kompositfüllungen nach der Mehrschicht-Technik.
Die Abrechnung erfolgt bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte / Ärzte.
Die Wartezeit beträgt 8 Monate. Für prophylaktische Leistungen und unfallbedingte Behandlungen besteht keine Wartezeit. Bitte beachten Sie die Höchstgrenzen in den ersten 4 Jahren:
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Broschüre mit Beispielrechnung
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Die Wartezeit von 8 Monaten und die in den ersten vier Jahren vorgesehenen Höchstgrenzen entfallen, wenn der Versicherte bei Versicherungsbeginn seit mindestens 4 Versicherungsjahren über eine private Zahnzusatzversicherung inkl. Leistungen für Zahnersatz verfügte und dies nachgewiesen wurde.
Gemäß den LVM-Bedingungen wird in diesem Tarif keine Altersrückstellungen gebildet. Deshalb ist mit Vollendung des 6., 18., 41., 51. und 61. Lebensjahres der für die nächst höhere Lebensaltersgruppe gültige Beitrag zu entrichten.
Hinweis:
Der Inhalt der Website www.zahnzusatzversicherung.koeln dient lediglich der allgemeinen Information interessierter Besucher. Wir möchten darauf hinweisen, dass die angebotenen Informationen und Inhalte keine ärztliche Beratung und Untersuchung ersetzen können und zur Stellung von Diagnosen und Vorgehensweisen nicht geeignet sind. Es ist immer ein Facharzt zu Rate zu ziehen. Hierzu möchten wir Sie ausdrücklich auffordern. Sprechen Sie mit dem Arzt Ihres Vertrauens.