Wenn in einem Kiefer mehrere Zähne nebeneinander fehlen, empfiehlt der Zahnarzt in der Regel eine Brücke. Bis zu vier fehlende Zähne lassen sich durch eine Brücke ersetzen, um die volle Funktionsfähigkeit des Kauapparats wieder herzustellen. Die Brückenform und das Brückenmaterial sind sehr unterschiedlich gestaltet, so dass sich hier eine Vielzahl an Varianten ergibt. Ihr Zahnarzt nutzt mit einer Brücke also einen äußert vielfältig einsetzbaren Zahnersatz, der für sehr unterschiedliche Zahnlücken in Frage kommt.
Der Aspekt der Ästhetik spielt besonders bei Zahnbrücken im sichtbaren Bereich der Schneidezähne eine große Rolle. Hier empfiehlt sich in der Regel eine Verblendung der Trägersubstanz aus Metall oder Gold mit Keramik in Zahnfarben. Alternativ verwendet der Zahnarzt eine Brücke aus Vollkeramik, die ebenfalls in natürlichen Zahnfarben gehalten ist. Für eine Brücke zahlt die gesetzliche Kasse einen Zuschuss, der sich nach der Menge der zu ersetzenden Zähne richtet. Mit einem vollständig geführten Bonusheft lässt sich der Festzuschuss erhöhen. Trotzdem reicht der Festzuschuss nicht aus, um die Kosten für eine Brücke in voller Höhe abzudecken. Das bedeutet, dass für den Patienten ein nennenswerter Anteil aus eigener Tasche zu zahlen ist.
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Wollen Sie das vermeiden, ist der Abschluss einer privaten Zusatzkrankenversicherung für den dentalen Bereich unverzichtbar. Die Tarife der privaten Krankenversicherer unterscheiden sich hinsichtlich der Kostenübernahme für Zahnersatz und Brücken sehr stark. Wenn Sie auf einen hochwertigen Zahnersatz Wert legen, sollten Sie sich frühzeitig für eine passende Krankenzusatzversicherung entscheiden, die diesen wichtigen Teil im dentalen Leistungskatalog abdeckt. Setzen Sie sich gerne mit unseren Experten in Verbindung und fordern Sie ein schriftliches Angebot für Ihre Zahnzusatzversicherung mit Leistungen für Zahnersatz an. Auf Wunsch erstellen wir Ihnen auch die vorbereiteten Unterlagen für den Abschluss eines Antrags, den Sie nur noch zur Prüfung bei der privaten Krankenversicherung einreichen müssen.
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