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Zahnzusatzversicherung für Kinder

 

Zahnzusatzversicherung für KinderGerade bei Kindern sind Fehlstellungen des Kiefers eher die Regel als die Ausnahme. Von einer Fehlstellung spricht man, wenn die bleibenden Zähne nicht ihrer natürlich gegebenen Form nachwachsen, die eine ordnungsgemäße Funktion des Kauapparats ermöglichen. Zahnfehlstellungen sind nach ihrem Schweregrad zu unterscheiden. Die gesetzlichen Krankenkassen ordnen sie in die sogenannten „Kieferorthopädischen Indikationsgruppen“ - kurz als KIG bezeichnet – ein. Es gibt insgesamt fünf Kieferorthopädische Indikationsgruppen. Nicht für alle KIGs übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine Behandlung, selbst wenn sie nach Meinung des Zahnarztes angebracht und aus medizinischer Sicht notwendig wäre.


Als Anhaltspunkt gilt, dass die gesetzliche Kasse die Behandlungskosten für eine Fehlstellung in den KIGs drei bis fünf zahlt, sofern Kinder oder Jugendliche noch unter 18 Jahren sind. Als Erwachsener dürfen Sie dagegen kaum mit einer Übernahme der Kosten rechnen, selbst wenn es sich um eine ausgeprägte Kieferfehlstellung handelt. Wenn bei Kindern dagegen nur ein Schweregrad in den KIGs eins oder zwei festgestellt wird, kommt die Kasse auch dann nicht für die Kosten auf. Allenfalls in Ausnahmefällen dürfen Sie bei einigen Kassen mit einem Zuschuss zu den Behandlungskosten rechnen.

 

 

 

 

Zahnzusatzversicherung für Kinder

 

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Gerade in Familien mit mehreren Kindern kann es aus finanziellen Gründen zur Herausforderung werden, eine Spangenbehandlung zur Behebung solcher Fehlstellungen zu bezahlen. Deshalb lohnt sich der frühzeitige Abschluss einer Zahnzusatzversicherung bereits für Kinder. Die jungen Patienten sind in der Regel recht günstig zu versichern, weil sich die Höhe des Beitrags auch nach dem Eintrittsalter des Versicherten richtet. Je früher Sie einen Vertrag für Ihre Kinder abschließen, desto niedriger sind die Kosten, selbst wenn umfassende kieferorthopädische Leistungen im Tarif vorgesehen sind. Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot für einen Tarif, der für die Absicherung von Kindern in Frage kommt. Alternativ fordern Sie die vorbereiteten Unterlagen für einen Antrag über unser Onlineformular an.

 

 

 

 

Zahnzusatzversicherung für Kinder

Hinweis:

 

Der Inhalt der Website www.zahnzusatzversicherung.koeln dient lediglich der allgemeinen Information interessierter Besucher. Wir möchten darauf hinweisen, dass die angebotenen Informationen und Inhalte keine ärztliche Beratung und Untersuchung ersetzen können und zur Stellung von Diagnosen und Vorgehensweisen nicht geeignet sind. Es ist immer ein Facharzt zu Rate zu ziehen. Hierzu möchten wir Sie ausdrücklich auffordern. Sprechen Sie mit dem Arzt Ihres Vertrauens.

 

 

 

 

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